an0N_1265255099zOk...dann hole ich mal nen bissl aus....
Wenn eine Ehe gechieden werden soll,geht der Gesetzgeber davon aus,dass die Scheidung auf gemeinsames Begehren hin geschieht.Sollte das der Fall sein,ist dieses relativ unproblematisch und auch beim sog. Trennungsjahr kann getrickst werden,da der Gesetzgeber ja nicht wirklich nachvollziehen kann,wie lange ihr getrennt von Tisch und Bett lebt.
Sollte jedoch eine Partei der Scheidung nicht zustimmen,geht der Gestzgeber nach 3 Jahren !!! trennungszeit automatisch von einem Scheitern der Ehe aus und die Scheidung wird durchgeführt.( 1566 Abs. 2 BGB) Ausnahmefälle "Härteklausel" kann angewandt werden,wenn minderjährige Kinder im Spiel sind.
Wer sich bei einer Trennung unter einem Jahr scheiden lassen will, kann sich nur auf Gründe berufen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Ist eine Trennungszeit von einem Jahr verstrichen, kann die Scheidung auch aufgrund von Umständen verlangt werden, die der scheidungswillige Ehegatte selbst herbeigeführt hat (z.B. hat sich der scheidungswillige Ehegatte einem anderen Lebenspartner zugewendet). Auf deutsch: Nach einem Jahr Trennungszeit kann sich auf das Scheitern der Ehe auch der berufen, der es selbst verursacht hat.
Wer eine schnelle Scheidung möchte,muss unzumutbare Härte vorweisen,was wohl nicht so einfach ist.Klassische Fälle stellen häusliche Gewalt dar,Missbrauch usw.Die Beweisführung obliegt dann dem Scheidungswilligen,entfällt aber bei einer Trennungszeit von 3 Jahren...
Mir raucht der Schädel... :o)...aber ich hoffe,ich konnte helfen...
Liege Grüße Basti