acacia_12355468Sie
trägt nicht explizit SEINEN Namen, sondern den Namen, der bei der Heirat vor dem Standesbeamten, gemeinsam erwählt wurde.
Somit wurde der Name, den er vorher schon trug ebenfalls zu IHREM Namen und zwar beurkundet vom Standesbeamten.
Das hat nichts mit MEIN und DEIN zu tun, sondern ist eine rechtlich beurkundete Angelegenheit.
Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder Meyer, Müller und Schmidt darauf beharren würde, das ist MEIN Name und kein anderer soll den tragen.