suzu_12685078Info vom Rechtsanwalt
Hi omnia39,
ich hab doch mal meinen Rechtsanwalt gefragt. Erst mal hat er auch auf freiwillige Aberkennung der Vaterschaft des Ex verwiesen. Aber wenn das nicht funktioniert kannst Du die Vaterschaftsanerkennung vor Gericht einklagen. Das soll ein unkompliziertes gerichtliches Verfahren sein, wo die Mutter dann erklären muss dass sie ja seit dann und dann ... Beginn der Trennungszeit ... keinen Beischlaf mehr mit dem Nochehemann hatte (klingt das abgedroschen :-0 ) und evt. der neue Partner auftritt um die Vaterschaft anzuerkennen. Als Beweis kann schlussendlich noch ein Vaterschaftstest dienen der ja dann eindeutig ist.
Richtig ist natürlich dass Du vom Vater Unterhalt einklagen kannst, ich staune aber warum das Jugendamt nicht auf die Anfechtung der Vaterschaft verwiesen hat.
Gekränkte Eitelkeit ist was Schlimmes, zumal nicht absehbar ist wann Schluss damit ist. Das Kind als Trotzreaktion zu benutzen ist einfach nur zum .......
Ich kann Dir nachfühlen ... hab Umgangsklage am Hals ..., alles Gute!