Regelung
1. Selbst wenn du ein gemeinsames Sorgerecht hast, bist du nicht verpflichtet, du hast das Recht die Kinder jedes zweite Wochenende zu sehen. Musst es aber nicht! An deiner Stelle solltest du es aber wahrnehmen und für deine Kinder da sein. Trotz Trennung seid ihr beide Eltern!
2. Wie bei Punkt 1 bist du nicht verpflichtet. Du kannst aber aussergerichtlich mit der Mutter der Kinder einigen. Willst du die trotz eines "nein" der Mutter sehen, so kannst du das Jugendamt einschalten bzw. vor das Gericht gehen.
3. Du bist bis zu einem gewissen Alter der Kinder oder bis Ende der Ausbildung des Kindes bist du verpflichtet den Unterhalt zu zahlen. Bist du ein Geringverdiener, so musst du 133 in Höhe der Vorschusses vom Jugendamt pro Kind zahlen. Bekommst du mehr, so wird dies nach der Düsseldorfer-Tabelle errechnet.
Du kannst dich beim Jugendamt erkundigen in Bezug auf Punkt 3.