Noch mal walden,
Aus Wikipedia:
Staatenlos kann man durch Ausbürgerung, Vertreibung oder Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung werden.
In der westlich orientierten europäischen nationalstaatlichen Gesetzgebung nach 1945 darf nach den Vorgaben der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht kein Staatsbürger mehr zum Staatenlosen gemacht werden, und die von woanders gekommenen Staatenlosen sind dem Schutz des Staates anbefohlen, in dem sie sich aufhalten.
Bei Erfüllung einiger Voraussetzungen können Staatenlose in Deutschland und anderen Vertragsstaaten des Staatenlosenübereinkommens vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 474 und BGBl. II 1977, S. 235) den Reiseausweis für Staatenlose erhalten.
Im Unterschied zum Staatenlosen, der in der Regel sehr genau weiß, von welcher Nationalität er eigentlich ist, bezeichnet der Begriff Heimatloser, der im Grimmschen Wörterbuch von 1871 zum ersten Mal aufgeführt wird, eine eher weltanschauliche Befindlichkeit.
Scheint ein diffuser Bereich zu sein.
LG