Das kommt darauf an,
wenn ihr zum Zeitpunkt der Schenkung schon verheiratet wart, gehört der Wert des Grundstücks zum Zugewinn. Das heißt, du hast zwar keinen Anspruch auf das Grundstück, aber auf die Hälfte des Geldwertes, die das Grundstück hat, falls nicht anderweitige vertragliche Regelungen getroffen wurden. Das Grundstück darf auch nicht ohne deine Zustimmung veräußert werden. Notar kann helfen.
LG Sudena