robby_11854683Jugendamt
Hallo Buntbarsch,
das Jugendamt kann Dich unterstützen. Das ist aber auch schon alles. Du kannst auch zunächst mal den Beistand des JA beantragen, damit die Dir zumindest einen Teil des dem Kind zustehenden Unterhalts bezahlen. Hierdurch erwachsen dem Unterhaltsschuldner, also dem Vater selbstverständlich Schulden, die das JA auch verlangt! Auch die Differenz zwischen der Unterstützungsleistung und dem, was er eigentlich bezahlen müsste summiert sich zu sogenannten Unterhaltsrückständen, die er bezahlen muss und die Du selbstverständlich einklagen kannst.
Das JA hat aber keinen Einfluss auf das ABR. Wenn das strittig ist, muss durch den Vater geklagt werden.
Das Einkommen des Vaters wird nicht nur aus der Steuererklärung berechnet. Gerade bei Selbständigen ist vieles absetzbar, was aber für den Unterhalt nicht relevant ist. Bespielsweise wird das Auto von der Steuer abgesetzt. Das interessiert das Familiengericht aber nicht. Das streichen die, sodass das nicht einkommensmindernd ist.
Deshalb habe ich jetzt mal ein Nettoeinkommen von über 3100 EURO angenommen. Der Kindesunterhalt ist dann ganz einfach ablesbar aus der Düsseldorfer Tabelle. Die wird jedes Jahr neu herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf, aber ermittelt werden die Beträge vom Familiengerichtstag. Alle Oberlandesgerichte in Deutschland halten sich daran.
Dass Du nicht leistungsfähig bist hat nichts mit dem ABR zu tun. Jede Mutter, die nicht oder nur wenig arbeitet ist für den Barunterhalt nicht leistunsfähig. Das wird in keiner Weise relevant für das ABR, lass Dir da nichts einreden. Der, der mehr Zeit für das Kind aufbringen kann hat die besseren Karten, und das bist zweifelsfrei DU. Die Argumente des Vaters sind reine Stammtischparolen.
Das war jetzt erstmal das Thema Kindesunterhalt.
Was Du jetzt noch vor dem Jugendamt machen musst, ist der Gang zum Rechtsanwalt. Und hier geht es um 2 Verfahren: 1. ABR in Verbindung mit Unterhalt für das Kind
2. Unterhalt für Dich, denn der steht Dir auch zu!
Keine Angst vor den Kosten. Du hast Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das muss der Anwalt beantragen und das wird bei Deinen Einkommensverhältnissen auch durchgehen. Absolut wichtig ist, dass der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist, denn diese Anwälte wissen, wie das geht.
Du musst auch keine Angst haben, dass Du beim Anwalt wegen der Verfahrenskostenhilfe schlechter behandelt wirst. Die Anwälte wissen, dass sie das Geld vom Staat auf jeden Fall bekommen, was in anderen Fällen oft nicht so ist.
Wenn Du noch unsicher bist, dann empfehle ich Dir, in einen Verein einzutreten. Ich schicke Dir eine PN mit den Daten.