Hallo,
habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
ich habe bei Ebay etwas verkauft, die Sache ist folgende:
In meinem Fall handelt es sich um eine Mikrowelle, die ich vor 8 Jahren geschenkt bekommen habe und sie wirklich nur einmal ausgepackt habe, eingesteckt und dann wieder verpackt habe, da ich schon eine Mikrowelle hatte.
Nun wurde sie über Ebay verkauft, ich hab sie als neuwertig bezeichnet und geschrieben, dass sie nur einmal kurz ausgepackt und angesteckt wurde.
Habe aber nicht extra reingeschrieben, dass ich sie vor 8 Jahren geschenkt bekommen habe.
Habe aber 4 große Bilder gemacht und geschrieben, dass ich jederzeit Fragen beantworte. Nun, der Käufer hat gekauft, ohne zu fragen und hat nun geschrieben, dass die Mikrowelle 1997 produziert wurde, er aber eine neuwertige will, die auch neuwertig im Bezug auf das Alter ist :-(
Der Käufer will nun rechtliche Schritte gegen mich einleiten und ist sehr erbost!
OK, ich weiß, dass ich das Alter hätte erwahnen können, aber das Gerät ist wirklich wie neu- hat gar nichts und funktioniert top!!! Ich habe sie auch in die Rubrik "gebraucht" hineingesetzt....Muss ich mich wirklich auf einen Rechtstreit einstellen????
Bin wirklich durcheinander und hoffe auf eure Hilfe!
DANKE!!!!