Anwalt und Notar
Also, für einen Ehevertrag braucht man beides: Anwalt und Notar. Der Anwalt klärt die rechtlichen Dinge im Vertrag (und da würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, da dieser viel besser Bescheid weiß, was rechtlich zulässig ist und was nicht) und der Notar beglaubigt das Ganze dann nur noch. So entstehen dann allerdings Kosten sowohl für den Anwalt, als auch für den Notar. Wenn Du jetzt jedoch vor der Hochzeit noch nicht das nötige Geld dafür hast, kannst Du den Ehevertrag auch später abschließen. Man muss einen Ehevertrag nämlich nicht vor der Eheschließung machen, sondern kann ihn auch noch Jahre später schließen!