@traurige13
Deine Wut ist verständlich. Und es ist auch verständlich, das du seine Ex-Geliebte sofort vor die türe setzen möchtest.
Ich bin zwar selbst ehemalige Geliebte (jetzige Frau, bzw. Freundin), doch kann ich Dich wirklich voll und ganz verstehen!!!
Nur, es ist juristisch nicht möglich, sie vor die Türe zu setzen!! Ich habe Jura studiert, bin im Arbeitsrecht, bzw. als Unternehmensjuristin tätig, ich weiß also wovon ich rede.
Um sie betriebsbedingt vor die Türe zu setzen muß das Unternehmen im letzten Jahr mindestens 50% Umsatzeinbußen gehabt haben, als in den letzten 2 Jahren. Auch, wenn ihr vor Gericht aussagen würdet, das es Einbußen gab, muß er die letzten 5 Jahre darlegen und dann fällt es auf. Die Gerichte ziehen sich auch die Steuerbescheide der letzten 5 Jahre und da steht dann alles schwarz auf weiß und das war dann eure Existenz.
Bei einem anderen Grund kann sie sofort auf Wiedereinstellung klagen - und sie wird recht bekommen!! Die Entschädigung, die ihr dann zustehen würde (inklusive Schadenersatz) wird sich für sie rentieren und euch noch mehr schaden.
Warum kannst du mit deinem Mann nicht ein klärendes Gespräch führen und gemeinsam mit ihm eine Lösung finden? Zum Beispiel ihr sehr sehr nahe zu legen, sich eine neue Stelle zu suchen und ihr im gegenzug dafür ein super Arbeitszeugnis zu geben.
Anders geht es nicht.
Wenn er dann immernoch sagt, das er das nicht will, dann solltest du den Wink mit dem Zaunpfahl verstehen (wobei das dann schon der ganze Zaun ist!!). Dann will er sie weiterhin in seiner Nähe haben.
Nur wie gesagt, er kann ihr nicht kündigen; nicht mal, wenn er wirklich wolle.
Sabine
PS: raus ekeln geht auch schlecht, dann kann sie auf Mobbing klagen und ihr müßt ebenfalls zahlen...das Recht ist da voll auf ihrer Seite. Sorry traurige, aber in rechtlicher Sicht bist du die Verliererin, auch wenn du bei ihm die Gewinnerin bist (falls du es bist). Sprich nochmal mit ihm!!