Wichtig ist
dass du das Geld erstmal "schriftlich" von ihm zurückverlangst. Nicht mündlich. Ganz förmlich. Nicht "Hallo Peter" oder sowas, sondern mit "Sehr geehrter Herr... Blabla". D.h. du gehst vor wie z.B. eine Firma deren Rechnung du nicht bezahlt hast. Da gibts ja auch erstmal eine Mahnung unter Androhung von rechtlichen Schritten.
Ich weiß es nicht genau, aber ich glaub inzwischen reicht sogar 1 Mahnung um weiter gehen zu können. Zur Not schickste 2 Wochen später halt noch eine 2. "letzte" Mahnung hinterher. Da müsstest du dich mal informieren. Wenn er dann nicht reagiert, gehst du zum Amtsgericht und besorgst dir da einen Mahnbescheid. Hinten steht meist drauf wie man den ausfüllt bzw. die Zinsen berechnet werden, was es dich kostet etc.
Das Ganze reichst du dann ein, zahlst die Gebühren, der MB wird bei Gericht geprüft und von dort verschickt. Wenn dein Ex nicht reagiert bzw. Widerspruch einlegt bekommst du einen rechtskräftigen Titel. Sobald du einen Titel hast (das dauert natürlich alles eine Weile) kannst du z.B. einen Gerichtsvollzieher losschicken, sein Gehalt pfänden lassen etc.
Das ist meist günstiger als eine Klage und du kannst das ohne Anwalt selbst machen. Klagen kannst du immer noch, wenn du unbedingt willst.
Du solltest dir aber vorher überlegen ob es sich lohnt. Hat er überhaupt einen Job z.B. oder ist er arbeitslos? Denn dich wird der Spaß auch Geld kosten. Das kannst du zwar auch von ihm zurückfordern (über den Mahnbescheid), aber wo nichts ist, wird auch nichts zu holen sein.
Du kannst deine Forderung auch an ein Inkassoinstitut verkaufen. Wie das funktioniert weiß ich allerdings nicht. Das erklären die dir aber sicherlich.
Ich hab das vor 15 Jahren mal gemacht. Ich weiß aber, daß sich da einige Regelungen geändert hatben und kann dir leider nicht sagen, wie das heute funktioniert.
Hast du nicht vielleicht eine Freundin/Bekannte die beim Anwalt arbeitet? Die machen das ja meist den halben Tag und könnten dir ein paar Tips geben. Oder ruf mal die Angestellenkammer an. Die geben soweit ich weiß auch Rechtsauskünfte und helfen. Ob das bei einem Mahnverfahren auch der Fall ist, weiß ich aber nicht.
Ich finde nicht, daß man 400 Euro einfach so als "Lehrgeld" verbuchen sollte. Und verdient hat er das allemal nicht. Womöglich spekuliert er sogar drauf, daß du irgendwann "aufgibst".
LG