lilia_12629207Nochmal zum Jugendamt
1. Das Jugendamt bietet bei Scheidungen mit Kindern grundsätzlich Beratung an, dazu sind sie nämlich gesetzlich verpflichtet. Nachzulesen im 17 SGB VIII und anderen anderen Stellen des SGB VIII. Viel mehr können sie eh nicht leisten. Wer den Standardbrief des Jugendamts nach einer Scheidung wegwirft oder wer gar nicht verheiratet war, der geht halt nicht hin und gut ists. Das Jugendamt bekommt noch lange nichts zu tun, wenn sich das Paar nicht einigen kann. Das Paar kann auch im Streit hängenbleiben oder sich im Rahmen einer Mediation oder mit Hilfe eines vermittelnden Bekannten oder einem Anwalt oder ... oder ... oder ... einigen. Ganz ohne Jugendamt.
2. "seine Verpflichtungen bezüglich Unterhalt": Quatsch. Zunächst einmal sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet und zwar zu Betreuungs- und Barunterhalt. Erst wenn sie sich entscheiden oder ein Eltenteil es erzwingt, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu EINEM Elternteil verlegen (eine Alternative bei Trennung wäre z.B. hälftige Betreuung), teilen sich die Pflichten zum Bar- und Betreuungsunterhalt auf. Die Unterhaltsansprüche kann man sich selbst ziemlich einfach ausrechnen, dafür brauchts kein Jugendamt. Wie ich schon sagte, sollte man dann eventuelle Unterhaltszahlungen auf Ehegattenunterhalt "verschieben", weil damit eine wesentlich günstigere steuerliche Behandung verbunden ist. Davon haben beide was und derartige Hinweise gibt das Jugendamt als Behörde natürlich nicht!
3. Ich kann nur dazu raten, sich Ärger wirklich vom Hals zu halten! Und zwar vom Hals der Kinder! Die beste Lösung wird es immer sein, wenn sich die Eltern einigen können ohne ihre jeweiligen vermeintlichen Hilfstruppen zu mobilisieren. Wenn das nicht klappt DANN kann man immer noch bei der Helferindustrie vorstellig werden, zu der auch das Jugendamt gehört.