kamil_11878717Ich denke,
dass das Jugendamt Mutter und Kind - auch wenn Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu je 50% bei den Elternteilen liegen - zunächst immer als "natürlich zusammengehörig" sieht. Insofern, und vielleicht kann Antonello6 das bestätigen, haben Väter zunächst mal die schlechteren Karten. Andererseits ist es leider so, dass Auseinandersetzungen um die Kinder häufig dazu benutzt werden, "offene Rechnungen" (verletzte Eitelkeiten, materielle Verluste, alle Emotionen dieser Welt) mit dem jeweils anderen Elternteil begleichen zu wollen - ohne Rücksicht auf die Kinder. Das Jugendamt hat im Grunde nur mit solchen Problemfällen zu tun und versucht, sich selbst ein Bild zu machen. Vielleicht solltet Ihr zusammen versuchen, Gespräche mit dem Jugendamt zur Lösung der offenen Probleme zu führen. Mir ist, und da bin ich bei Gina, die von Dir geschilderte Situation zu einseitig negativ, als dass das Jugendamt hier untätig bleiben könnte. Und noch etwas - wenn Ihr als Eltern unfähig seid, eine gemeinsame Lösung zu finden, kann das Gericht - dessen Urteil Du ja als Lösung anstrebst - Euch beiden das Sorgerecht entziehen, zum Wohl der Kinder.
Also versucht zunächst gemeinsam eine Lösung zu finden, bevor es Dritte für Euch tun.