Hallo,
ich bin seit einem halben Jahr mit einem Moslem zusammen.
Folgendes: Er war vorher in einer langjährigen Ehe mit einer Deutschen. Es gibt auch ein Kind.
Vor eineinhalb Jahren hat sie die Scheidung eingereicht, weil sie ihn nicht mehr liebte.
Nach deutschem Recht ist die Scheidung durch. Der Unterhalt ist geregelt (er zahlt auch regelmäßig) und er musste die Hälfte seines Vermögens an sie zahlen. (unabhängig davon hat sie auch das gemeinsame Haus behalten)
Zusätzlich fordert sie immer wieder Geld für Kleidung, Kitareisen und dergleichen für das gemeinsame Kind.
Nun fordert sie darüber hinaus die "Mahr" ein, die nach islamischem Recht der Frau bei einer Scheidung zusteht. Die Summe, die sie fordert übersteigt bei weitem seine Verhältnisse und Möglichkeiten.
Jedenfalls ist er mittlerweile ziemlich fertig mit den Nerven und er hat auch tierische Angst, sein Kind nicht mehr sehen zu dürfen, wenn er nicht pariert.
Ich habe den damals geschlossenen Ehevertrag gelesen. Dort steht keine konkrete Summe für den Fall der Scheidung drin, nur dass er ihr einen "standesgemäßen Unterhalt" zahlen muss (was auch immer das konkret heißt).
Außerdem habe ich mich mittlerweile mal ein bißchen schlau gemacht und herausgefunden, dass, wenn die Frau die Scheidung will, sie keinen Anspruch auf die Mahr hat, sondern sie sogar zurückzahlen muss.
Ist dies richtig?
Kennt vielleicht sogar jemand einen guten Anwalt im norddeutschen Raum, der sich mit islamischem Recht auskennt?
Ich hoffe, mir/uns kann irgendjemand helfen.
Liebe Grüße, S.