Aber...
Laut 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. - Das sagt aus wenn er eine Person unter 18 Jahren Missbraucht, Also Entgeld dafür verlang oder es gegen irren willen tut, ist es strafbar.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. - Da haben wir es wieder mit dem Entgeld.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person UNTER sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. - Ich habe das UNTER extra nochmal hervorgehoben. Also sozusagen wenn er über einundzwanzig ist und du UNTER 16 dann ist es strafbar. aber ich geh mal davon aus wenn man über 16 ist doer 16 ist dann ist es inordnung.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
und die letzten 3... der Vierte sagt nur wenn man eines der darüberstehenden versucht ist es strafbar. und die letzten 2... ich hab kein studium dafür. xD
Also sozusagen ist es erst Sexueller Missbrauch wenn sie UNTER 16 ist. wenn sie 16 ist bzw über 16 ist es nichtmehr strafbar.