Hallo,
Für meine Scheidung und den darauf folgenden Unterhalts- und Sorgerechtsstreit habe ich Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Das ganze begann im Jahr 2005 und ist immer noch nicht abgeschlossen.
Da ich aus meinem Arbeitsverhältnis wenig Einkommen habe und mein Mann keinen Unterhalt für die beiden Kinder bezahlt bekomme ich aufstockendes ALG II.
Ich habe im Jahr 2004 eine spekulative Anlage getätigt und bin dabei Opfer eines Anlagebetrugs geworden. Das Geld (mehrere Tausend Euros) ist weg. Die Kundengelder sind z.Z. beim Gericht hinterlegt. Ich besitze ein Versäumnisurteil. Ob und wann hieraus an die Gläubiger verteilt wird ist ungewiss.
Und nun meine Frage:
Beim Sozialhilfeantrag und beim Prozesskostenhilfeantrag habe ich diesen Betrag bei der Frage, ob ich Forderungen habe, nicht angegeben. Mein geschiedener Mann versucht mich nun zu erpressen, entweder ich ziehe die gegen ihn gestellte Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zurück. Oder er zeigt mich an.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Für eine schnelle Beantwortung wäre ich dankbar, denn bereits nächste Woche ist der Termin wegen der Unterhaltsverletzung.
Arabella