ivy_12431722Argh
Da du mit deinem Partner in einer EHEÄHNLICHEN GEMEINSCHAFT gelebt hast hast du Recht und kannst den Mist ignorieren den die beiden unten geschrieben haben!
Hier mal ein kleiner Auszug deiner Rechte
:
Kann bei Beendigung der Partnerschaft einwandfrei festgestellt werden, dass ein Partner bestimmte wertvolle Gegenstände in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat, so gehören diese Sachen auch ihm bei der Trennung. Werden Hausrats- oder andere wertvolle Gegenstände gemeinsam angeschafft, so gehören sie grundsätzlich beiden Partnern.
Finanzielle Leistungen eines Partners, die der unmittelbaren Durchführung der Gemeinschaft dienen, wie zum Beispiel Miete oder Haushaltsgeld, sind keine Schenkungen und können daher später auch keinesfalls zurückgefordert werden.
Auch größere Schenkungen an den Lebenspartner können nur ausnahmsweise nach dem allgemeinen Schenkungsrecht zurückgefordert werden (siehe auch weiter unten).
Auch die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb des Lebenspartners begründet ohne besondere Vereinbarung in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz bei der Beendigung der Lebensgemeinschaft.
Im Sozialrecht werden insbesondere bei Bedürftigkeitsprüfungen das Einkommen und das Vermögen von Partnern in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft berücksichtigt.
(http://www.finanztip.de/recht/familie/eheaehnliche-gemeinschaft.htm#ixzz35D2HB0jP )
Ich würde dir raten mal zum Anwalt zu gehen, wenn du kein Geld hast bekommst du diesen bezahlt (auch wenn du zb kein HartzIV bekommst). Der soll dich mal vernünftig beraten, damit du dich nicht von deinem Ex erpressen lassen musst!