Arbeitslosenhilfe???
Woher bekommt sie die denn???
Heutzutage gibts doch stattdessen nur noch ALG II und auf dieses wird das Einkommen des Partners angerechnet.
Bist Du also sicher, daß die Rechnung so noch gilt oder ist die mit den Zahlen von 2004 aufgemacht worden?
Ich glaube nicht, daß Dein Freund damit durchkommen wird, denn die Ämter weigern sich zunehmend, Leute durchzufüttern, die auch von anderer Stelle Unterhalt beziehen könnten.
Eine geringe Chance würde ich noch sehen, wenn diese Vereinbarung schon zum Zeitpunkt der Eheschließung existiert hätte, aber eben selbst dann nur eine geringe...
Aber wenn Euch die Anwältin dazu keine 100%ige Auskunft geben kann, wird das hier erst recht niemand können.
Ob das klappt oder nicht, hängt sicher zu einem gewissen Teil vom Sachbearbeiter ab, der nach der Scheidung ihr ALG II neu zu berechnen hat.
Soweit ich weiß ist es aber unzulässig, auf geltende Ansprüche zu verzichten und stattdessen der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Daher würde ich mir nicht allzu große Hoffnungen machen.
Gruß, harter Kern