Im deutschen Sprachraum herrscht im Bereich der Fortpflanzung ein großes Ungleichgewicht, was die Rechte der Geschlechter betrifft.
Das Ungleichgewicht läßt sich so beschreiben :
In der Kette :
Zeugung des Kindes
3 Monate nach Zeugung
9 Monate nach Zeugung
Geburt
ein halbes Jahr nach der Geburt
endet die legal erlaubte Einflussmöglichkeit des Mannes bei Punkt 1, die der Frau bei Punkt 5, denn die letzte Möglichkeit ein legal und einvernehmlich gezeugtes Kind zu entsorgen endet für eine Frau in Österreich 6 Monate nach der Geburt, der letzten Frist an dem sich eine Frau entscheiden kann ihr eigenes Kind zur Adoption freizugeben und fortan nichts mehr mit dem Kind zu tun zu haben.
Die Diskrepanz der beiden Zeitpunkte könnte kaum größer sein, die Konsequenzen ebenfalls nicht. Immerhin liegen zwischen beiden Entscheidungszeitpunkten 15 Monate (!). Und was die Konsequenzen betrifft bedeutet die obige Unterscheidung letztlich nichts Anderes, als das die einzige Möglichkeit des Mannes, der keinesfalls ein Kind haben möchte darin besteht, für sein ganzes Leben komplett auf heterosexuellen Geschlechtsverkehr zu verzichten (denn es gibt kein 100% sicheres Verhütungsmittel), während die Frau in dieser Hinsicht keinerlei Einschränkungen unterliegt.
Woher kommt das ?
Es gibt zwei große Kategorien an Argumenten, die für den derzeitigen untragbaren Zustand verantwortlich sind.
Einerseits geht es um den Themenkomplex Frau und Verantwortung. Historisch betrachtet hatte die (Durchschnitts-) Frau zu allen Zeiten weniger Rechte als der (Durchschnitts-) Mann, aber auch weniger Verantwortung. Man betrachtete die Frau lange Zeit als Zwischenstufe zwischen Mann und Kind, weswegen man auch, wie bei Kindern noch heute, die Frau von jeglicher Verantwortung für ihr Handeln entband. für entsprechendes weibliches Fehlverhalten in jeglicher Form wurde der Mann bestraft, ähnlich wie heute noch Eltern für ihre Kinder haften. Die Regeln zur Fortplanzung sind auch heute noch direkter Ausfluß dieser überkommenen Denkweise. Obgleich inzwischen mit mehr Rechten als das männliche Geschlecht ausgestattet wird dem weiblichen Geschlecht auch heute noch Verantwortung abgenommen, wo immer es nur irgendwie möglich ist. Was für absurde Formen das zuweilen annehmen kann zeigt der bekannt gewordene Fall zweier Lesben, die einen gutgläubig helfenden Samenspender später vereinbarungswidrig auf Unterhalt verklagten und damit durchkamen. Diese paradoxe Situation, nämlich daß das mit mehr Rechten ausgestattete Geschlecht mit größtmöglicher Anstrengung von jeglicher Verpflichtung befreit wird erinnert an die Metapher des Kindes mit dem Brennglas über dem Ameisenhaufen. Solange wir noch von Altherren-Politikern alten Schlages regiert werden, die in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sozialisiert wurden und die meinen, auf Kosten der männlichen Bevölkerung den weißen Ritter spielen zu müssen, solange wird sich an den Zuständen nichts ändern. Die Lösung dieser Problematik ist daher abwählen oder abwarten.
Zweitens geht es um die staatlichen Pensionssysteme (=Rentensysteme), welche in unserem Kulturraum je nach Staat spätestens nach dem 2.Weltkrieg auf eine Umlagefinanzierung umgestellt wurden. Damit ein umlagefinanziertes Rentensystem funktionieren kann benötigt man sehr vereinfachend gesprochen ein stetes Bevölkerungswachstum (und man muß befürchten, daß viele Politker in ihrem Verständnis der Zusammenhänge und Funktionsweisen des umlagefinanzierten Pensionssystems über diesen vereinfachten Zusammenhang nicht hinauskommen). Der Durchschnittsdumpfbackenpolitk er folgert nun daraus diesen Syllogismus :
Ich will wiedergewählt werden
Wenn ich wiedergewählt werden will, dann darf das Volk nicht beunruhigt sein
Das Volk ist beunruhigt, wenn die Pensionen nicht sicher sind
Die Pensionen sind sicher, wenn genug Kinder geboren werden
Frauen gebären Kinder
Wenn ich Frauen nur genug in den Hintern krieche (finanziell, rechtlich .e.t.c. also in jeder Hinsicht), dann werden sie Kinder gebären, und ich werde wiedergewählt.
Was kann man dagegen tun ?
Abgesehen von der oben bereits angedeuteten Abwahl der betreffenden Altherrenpolitiker stellt sich die Frage, wie denn eine Alternative zu den herrschenden Zuständen aussehen könnte. Eine Zwischenstufe hat sich in Frankreich etabliert und zwar in einer Konstruktion die sich sehr gut mit dem Titel dieses Beitrags umschreiben läßt, nämlich juristischer Abtreibung.
Bei der juristischen Abtreibung wird dem werdenden Vater dasselbe Recht eingeräumt wie der werdenden Mutter, er kann sich nämlich mit rechtlichen Konsequenzen und als geregeltes Rechtsinstitut gegen das Kind entscheiden. Wenn er das tut, verliert er alle Rechte, aber auch alle Pflichten am Kind und hat danach dem Kind gegenüber denselben Status wie ein Fremder.