Hoffe kann dir weiterhelfen....
Heirat nach sunnitischer Tradition
Die Heirat gilt lebenslänglich. Nach islamischem Recht ist zwar eine Scheidung möglich, aber sie gilt nur als allerletzte Möglichkeit, wenn das Zusammenleben wirklich nicht geht. Vor der islamischen Zeremonie muss das Brautpaar standesamtlich geheiratet haben und die Papiere vorweisen können.
Der Hodscha (oder Imam; Vorbeter) stellt das Eheformular (Türkisch: Nikah Akdi, Albanisch: Formular per kunore te marteses) zusammen mit allen Angaben der Braut, des Bräutigams und der zwei Trauzeugen, das heisst, zwei Männer oder ein Mann und zwei Frauen. Bei Albanern sind zusätzlich beide Väter dabei. Bei Türken wird auch das sofortige Brautgeschenk (türk.: kleine Mehir) vermerkt, das in Geld, Goldschmuck oder auch einer Immobilie bestehen kann. Der albanische Bräutigam schenkt seiner Braut einen Ring.
Die Zeremonie findet meist in einer Privatwohnung oder in einer Mescid (Moschee, Gebetsraum) statt. Der Hodscha klärt über die Rechte und Pflichten für die Familiengründung auf. Dann fragt er drei Mal die Braut und den Bräutigam, ob sie einander als Mann und Frau annehmen wollen und kein Zwang zur Heirat vorliegt. Dann fragt er drei Mal die Trauzeugen, ob sie die klaren Aussagen bezeugen können. Dann unterschreiben der Mann, die Frau und die Trauzeugen das Formular, bei Albanern zusätzlich die beiden Väter. Der Hodscha fragt nun die Frau, ob sie mit der Mehir, respektive dem Betrag für den Fall einer Scheidung einverstanden sei. Diese Summe wird fällig beim Tod des Mannes oder bei einer Scheidung und soll der Frau für mindestens die nächsten paar Monate das Überleben sichern.
Nun unterschreibt auch der Hodscha. Anschliessend spricht er ein Dua: Ein Segensgebet für das Brautpaar, für ihre Gesundheit und ihre zukünftigen Kinder. Anschliessend gibt es ein gemeinsames Essen oder Apéro. Meist sind nur die engsten Familienangehörigen beteiligt. Das heisst, es werden zwischen sechs bis höchsten etwa dreissig Personen anwesend sein.
Später findet meist ein grosses gesellschaftliches Fest statt in einem gemieteten Saal mit mehreren Hundert bis manchmal über Tausend Gästen. Die Gäste bringen ausser Glückwünschen Geschenke und Geld für das junge Paar, damit sie einen guten Start in das Familienleben haben.
Interreligiöse Partnerschaft
Ein Muslim darf eine Christin heiraten, aber ein Christ darf keine Muslimin heiraten. Ein Muslim, der eine Christin geheiratet hat, muss ein Vorbild sein und seiner Frau helfen, dass sie ihren Glauben leben kann. So muss er sie zum Beispiel auch mit dem Auto zur Kirche fahren. Die Kinder werden Muslime. Damit ein Christ eine muslimische Frau heiraten kann, muss er zum Islam übertreten. Dies ist zwar sehr einfach, muss aber gut überlegt werden, da es nur einen Ein- aber keinen Austritt aus dem Islam gibt! Von islamischer Seite wird ein Übertritt der Frau sehr empfohlen.
Möglichkeiten der interreligiösen Heirat
Wenn ein Muslim eine Christin heiratet, kann die Ehezeremonie wie oben beschrieben durchgeführt werden. Zusätzlich erklärt der Hodscha die Schwierigkeiten einer interreligiösen Ehe und die speziellen Pflichten des Mannes und der Rechte der Religionsausübung der Frau. Weiter erklärt er ihnen, dass ein einvernehmliches Zusammenleben dann gehen wird, wenn beide sich damit einverstanden erklären, die Verantwortung zu übernehmen.
Von christlicher Seite spricht grundsätzlich nichts gegen eine Heirat eines religionsverschiedenen Paares. Wenn eine Person der Römisch-katholischen Kirche angehört, braucht es einen Dispens vom Bischof. Die erste Ehe gilt immer als eine gültige Ehe, bei Getauften wie bei Ungetauften. Für getaufte Christen ist sie immer ein Sakrament, während sie bei Nichtgetauften als eine gültige Naturehe gilt. Wesentliche Merkmale beider Formen sind die Einheit und die Unauflöslichkeit. Bei der reformierten Kirche braucht es keinen Dispens.
Kopftuch würde ich tragen schon aus respekt
lg iridina