Für
das Kind bekommst du von ihm nichts...
Für dich gibt es Trennungsunterhalt bis zu Scheidung und danach nichts mehr...
Wenn du dort wohnen bleibst in eurer gemeinsamen Wohnung dann muss er seinen Teil der Schulden bezahlen und du quasi für die Hälfte Miete an ihn... oder du lässt ihn aus dem Grundbuch raus und zahlst ihn aus...
Wenn er die Wohnung behält hat er die Wahl dich auszuzahlen oder ihr vermietet und teilt euch dich Mieteinnahmen...
Du solltest dich an den Vater deines Kindes wenden, wenn du keine Beteuungsmöglichkeit für das Kind hast und deswegen nicht Vollzeit arbeiten kannst. Unter Umständen bei einem guten Anwalt kannst du Beteuungsunterhalt noch für zwei, drei Jahre rausschlagen... falls er genügend verdient. Sonst beibt dir nur Hartz4 aber so einfach ist das nicht mehr, da das Kind schon 5 Jahre alt ist.
Wenn du sowieso umziehen musst/willst, solltest du dorthin ziehen wo du das Kind in einen ganztages Kindergarten geben kannst, damit du wieder Vollzeit arbeiten gehen kannst.
Die Selbständigkeit der Frau steht jetzt im Gesetz im Vordergrund.