Hallo
Erst mal ist wichtig zu wissen,ob dein Freund nur das Sorgerecht hat oder auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn das nur die Mutter hat,weil sie nicht verheiratet sind, muss er sich erst mal mit ihr einigen wie oft er die Kinder dann sehen und bei sich haben darf.
Wenn man sich nicht einigen kann und die Frau ihm aus Trotz nicht erlaubt die Kinder zu sehen,hat er immer noch die Möglichkeit sein Recht einzuklagen.Da er ja auch das Sorgerecht besitzt wird das relativ schnell über die Bühne gehen.
Dennoch kannst du davon ausgehen,dass er selbst dann die Kinder nicht so oft bei sich haben wird wie er es sich vielleicht wünscht.
Es wird wohl "nur" bei dem Wochenende oder mal einen Nachmittag in der Woche bleiben.
Aus einem akutellen Fall in meiner Familie weiß ich,dass der Richter auch danach geht,dass genug Zeit für andere Aktivitäten bleibt, sprich also auch alleinige Zeit mit der Mutter,mit anderen Familienangehörigen und Freunden.Sowohl wird auch die persönliche Freizeitgestaltung des Kindes betrachtet (je nachdem wie alt es ist) feste Termine wie Fußball,Tanzen etc.,Zeit für sich und auch die Zeit, die natürlich auch mal für die Schule bzw. das lernen geopfert werden muss.
Und je nachdem wo das Kind lebt, wird es die meiste Zeit dann mit dem jeweiligen Elternteil verbringen.
Unterhalt wird dein Freund für die Kinder zahlen müssen.Wenn er natürlich genug verdient.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Wenn du noch Fragen haben solltest,schreib mir am besten eine PN,da ich das im Forum so gut wie gar nicht mitbekomme.