Also,..
grundsätzlich steht der Vater, der sein Kind sehen will , in der Pflicht dieses abzuholen und auch wieder nach hause zu bringen, sofern er dazu auch in der lage ist. Das heißt er ein Auto besitzt oder die Strecke gut mit anderen Verkehrsmittel zu bewältigen ist.sollte aber in deinem fall kein problem sein,.sind ja nur 25km,...so hats das jugendamt damals bei mir gesagt,.. ist allerdings schon 2 jahre her.entfernung damals zwischen dem vater und uns waren fast 100 km. ob sich an der reglung etwas geändert hat kann ich dir aber leider nicht garantieren,..